K i n d e r   i n   D e u t s c h l a n d   s c h ü t z e n  /  s i c h e r n  /  s t ä r k e n

Vereinsgeschichte

Die Vereinsstärke ist am 15.09.2007:
1Kind, 5 Frauen, 3 Männer > 9 Mitglieder

2. Eintrag (16.09.2007): Gründungsprotokoll:

Gründung des Vereins K.I.D.S. e.V. am 15.09.07
Beginn 16:00 Uhr, Ende 20:30 Uhr in dem Wirtshaus „Weyprechthof“ in München.
Die Interessenten wurden am 18.08.2007 via e-mail in der Internetplattform „Lokalisten.de“ geladen. Dieser Einladung war auch ein Ablauf der Veranstaltung beigelegt. Nachdem dieser Termin 10 Tage vor seinem Stattfinden auf nur eine Rückmeldung von drei Gründungsmitgliedern zurückblicken konnte, verlegt der Versammlungsleiter diesen Termin mit gleicher Tagesordnung auf den 15.09.2007.
Es sind 9 Gründungsmitglieder (7 anwesende Personen sind das Gesetzliche Minimum) anwesend, die zuerst im PC mit all ihren Daten erfasst werden. Dazu war die Zeit ab 16:00 Uhr eingeplant. Die anwesende Sylvia Winkler wurde gefragt, ob sie als Schriftführerin bei der Gründungsveranstaltung zur Verfügung stehen würde, was sie bejahte; zudem wurde jeder erschienene Interessent gefragt, ob er mit dieser Schriftführerin einverstanden sei. Es kamen nur Zustimmungen. Die Versammlung ist demnach Gründungsfähig.
Der Versammlungsleiter begrüßte dann die erschienenen zum offiziellen Teil, der dann um 16:45 Uhr begann. Er stellte noch einmal kurz dar, wie er auf die Idee kam, einen Verein für Kinder gründen zu wollen. Dabei erntete er Zuspruch.
Als nächstes ging er Paragraph für Paragraph der von ihm in Zusammenarbeit mit dem Notar erarbeitet wurde. Im Vorfeld sagten einige, dass sie den Sinn und Zweck einiger Paragraphen nicht verstehen – dies sollte sich nun ändern! Damit es jeder nachvollziehen kann, was gerade besprochen wird, waren je ein Paragraph auf ein DIN-A 2 Plakat auf einem Flipchart zu sehen; Mögliche Änderungen wurden darauf mit einem breiten Edding-Stift dargestellt. Nach jedem Paragraphen kam die Frage an die Interessenten, ob noch etwas unklar sei oder ob noch irgendwelche Vorschläge da sind, was noch geändert oder eingefügt werden muss.
Dabei wurde im

  1. § 1 Abs 1: den Namen des Vereins auf Dauer schützen zu lassen, angeregt. Nachdem sich alle
    Anwesenden einig waren, dass dies mit einer höheren Gebühr versehen sein dürfte, wurde der Wunsch danach mit einem Auftrag an den zu wählenden Vorstand vertagt.
  2. § 9 kam ein Interesse diesbezüglich auf, ob nicht eine Sperrfrist (6 Monate) für ausgeschlossene Mitglieder gelten sollte, zudem welche Voraussetzungen (z.B. pers. Gespräch mit dem Vorstand) gegeben sein sollten, dass der ausgeschlossene erneut in dem Verein aufgenommen werden kann. Gleichzeitig sollte in den zu erstellenden Arbeitsmappen der einzelnen Vorstandsmitglieder vermerkt werden, dass eine erneute Aufnahme im Verein als „letzte Chance“ zu werten ist – eine dritte Aufnahme ist zu unterbinden!
  3. § 11 Abs 1 die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages auf das Ende der Satzungsbesprechung vertagt, so dass alle Anwesenden auch mit diskutieren können, wie hoch dieser sein solle.
  4. § 16 Abs 4 wird zu Abs 5; Abs 3 zu Abs 4; Abs 2 zu Abs 3; Abs 1 zu Abs 2. zudem wird der Abs 4 des § 17 hier als Abs 1 eingefügt. Gleichzeitig wird in § 16 der erste Satz des neuen Abs 2 (des alten Abs 1) „im Rahmen deVereinstätigkeit…..“ ersatzlos gestrichen! Des Weiteren sind die angeführten möglichen Namen der Arbeitsgruppen in Anführungszeichen zu stellen, da es sich hier noch um Vorschläge handelt!
  5. § 23 Abs 3 darf noch von dem Notar in einer – dem Finanzamt entsprechenden Form – geändert werden, ohne den eigentlichen Inhalt zu verfälschen!

Der Satzung wurde von den Anwesenden als angenommen bezeichnet. Danach wurde über den Monatsbeitrag diskutiert. Auch dies ging recht zügig, da sowohl eine Möglichkeit von Spenden, als auch die Möglichkeit der Beitragsreduzierung in der Satzung gegeben sind, zudem gab es Bedenken, das wenn der Monatsbeitrag zu hoch wird, dieser dann eher abschreckt. Daher wurde auch dieser in der vorgeschlagenen Höhe von 6,50 Euro pro Monat und Mitglied beschlossen.
Danach bat der Versammlungsleiter um Handzeichen, wer alles dieser Satzung in der besprochenen Form zustimmt. Nachdem alle anwesenden dieser Satzung zustimmten, wurde die Satzung als beschlossen bezeichnet.
Danach ging es weiter zur Wahl des Vorstandes. Dazu fragte der Versammlungsleiter, ob die Wahl auch durch Zuruf und Handzeichen stattfinden kann, oder – diese mögen sich nun melden – ob jemand auf eine geheime Wahl bestehe. Es kam keine Meldung.
Somit kam es zur Wahl des Vorstandes. Es wurden zwei Personen vorgeschlagen, wobei der Eine (Frank Ehlert) sofort ablehnte, da er finanziell negativ belastet sei, was dann auch sofort auf den Verein zurückfallen würde! Es gab keinen weiteren Vorschlag, also bat der Versammlungsleiter um Handzeichen, wer Herr Martin Tomasch als Vorsitzenden wählen würde. Es meldeten sich alle, bis auf den Betroffenen (ethisch korrekt, da man sich selbst nicht wählen sollte). Er wurde gefragt, ob er diese Wahl annehme, was er bestätigte.
Anschließend wurde der Administrator gewählt. Hier gab es nur einen Vorschlag – Herr Frank Ehlert. Danach wurde wieder um Handzeichen gebeten, wer diesen wählen würde. Es wurden wieder alle Hände gehoben, bis auf die, des zu wählenden. Er wurde gefragt – diesmal durch die Schriftführerin – ob er die Wahl annehme, was er bestätigte.
Anschließend wurde der Kinds- und Jugendvertreter gewählt. Hier gab es ebenfalls nur einen Vorschlag, da nur ein Kind anwesend war und die erwachsenen diesen Posten nicht besetzen wollten, um den Verein Kindsnah zu halten – Frau Jenny Budach. Danach wurde wieder um Handzeichen gebeten, wer diese wählen würde. Es wurden wieder alle Hände gehoben, bis auf die, der zu wählenden. Sie wurde gefragt, ob sie die Wahl annehme, was sie bestätigte.
Anschließend wurde der Kassenwart gewählt. Hier gab es erneut nur einen Vorschlag – Frau Marina Krause. Danach wurde wieder um Handzeichen gebeten, wer diese wählen würde. Es wurden wieder alle Hände gehoben, bis auf die, der zu wählenden. Sie wurde gefragt, ob sie die Wahl annehme, was sie bestätigte.
Zum Schluss wurde der Schriftführer gewählt. Hier gab es erneut nur einen Vorschlag – Frau Sylvia Winkler. Danach wurde wieder um Handzeichen gebeten, wer diese wählen würde. Es wurden wieder alle Hände gehoben, bis auf die, der zu wählenden. Sie wurde gefragt, ob sie die Wahl annehme, was sie bestätigte.
Als nun der Vorstand gewählt wurde und dieser die Wahl angenommen hatte, bekam jedes Vorstandsmitglied eine Tasche mit dem Logo des Vereins und der Internetanschrift – die des engeren Vorstandes in roter Farbe, die des erweiterten Vorstandes in gelb.
Danach fragte der Versammlungsleiter, ob noch Fragen oder Anregungen da seien, die nun zu besprechen seien. Es kam keine Rückmeldung und somit schloss er den offiziellen Teil der Veranstaltung!
Unterzeichnet durch den Versammlungsleiter Frank Ehlert

1. Eintrag (18.08.2007):


Nachdem mich meine Frau am 08.10.2004 überraschend verlassen hat, ging meine Welt etwas auseinander. Ich versuchte mehrere Dinge: die gemeinsame Tochter zu sehen, meine Frau zu verstehen (warum es zu diesem Schritt kam, der sich nicht angekündigt hatte) und meine Fahrschule zu halten.
Letzteres ging relativ schnell in die Brüche, da ich dann feststellte, dass recht viel Geld in der Kasse fehlte. Ein hinzukommender Unfall mit dem Fahrschulwagen gab mir dann den wirtschaftlichen Todesstoß!
Durch viele Gespräche mit einer Bekannten wurde ich darauf aufmerksam gemacht, mich mal daran zu erinnern, ob es seit der Schwangerschaft oder danach auch nur kleine Veränderungen bei meiner Frau gegeben hat. Daraufhin fiel mir sofort eine gravierende Veränderung auf. Auf mein Ansprechen dieser Tatsache fing meine Frau sofort stark es weinen an und meinte, dass sie nicht wisse, warum dies so ist. Danach war kein Gespräch mehr möglich. Ich hab sie dann immer in den Arm genommen und getröstet.

Daraufhin meinte diese Bekannte, dass meine Frau eine Schwangerschaftsdepression oder Wochen-bettdepression haben könne. Ich besorgte mir Bücher, aber nicht irgendwelche, sondern die Lehrbücher der LMU München auf diesem Gebiet. Als ich diese studierte musste ich feststellen, dass – wenn meine Frau sich untersuchen lassen würde – meine Frau in der höchsten Krankheitsstufe einzuteilen wäre. Als ich deswegen auch eine Telefonseelsorge kontaktierte, meinte der Berater am Telefon nur, dass ich stark sein müsse und mit allem rechnen müsste, denn er sieht dieses Krankheitsbild genauso. Das Gravierendste an dieser Krankheit in dieser Stärke wäre ein erweiterter Suizid (sie selbst, inklusive des Kindes / der Kinder) des betroffenen. Diese folge ist in den ersten fünf Jahren nach der Entbindung wahrscheinlich und in den ersten zehn Jahren nach der Entbindung nicht auszuschließen ist, wenn es keine Behandlung dagegen gibt.

Als dies dann dem Gericht auch so zugetan wurde und es aus Sicht des Gerichts keinerlei Möglichkeiten gibt, die Mutter zu einer vom Gericht angeordneten psychologischen Untersuchung zu senden, hat das Gericht sich zu einem Kompromiss eingelassen: Sie gaben mir das alleinige Sorgerecht an unserem Kind mit der Auflage, dass meine Tochter bei der Mutter verbleiben darf, so lange sie diese zwei mal pro Woche beim Jugendamt vorstellt (um weitere Gewaltmerkmale festzustellen – einmal hatte die Kleine schon eine grobe Schwellung im Lendenwirbelbereich und auf die Frage von mir, antwortete die Kleine: „Mama“, dann schlug sie sich mit der Hand dort in der nähe, „aua!“, gleiches wiederholte sie mit der Hand auf der Wange! Ein anderes Mal hatte sie Rückenschmerzen und es kam eine ähnliche Aussage, auf meine Frage, woher sie diese habe. Auf weiteres Fragen, warum die Mama sie denn gehauen habe, sagte sie: „Hose nass, Pipi gemacht!“ [da hat sie erst drei Wochen keine Windel mehr getragen!])! Eine weitere Auflage war, dass beide Eltern gemeinschaftlich an einer Mediation teilnehmen! Dieser Mediation kam die Mutter nur drei mal nach, danach verweigerte sie weitere Sitzungen. Mir ist zugetragen worden, dass die Mutter nicht mehr regelmäßig zum Jugendamt geht. Auf meine Anfrage beim Jugendamt, ob diese nun die Tochter abholen, wurde mir gesagt, dass dort kein Handlungsbedarf bestehe.

Dann schrieb ich diesen Sachverhalt der Bundesregierung – zu Händen Frau v. d. Layen, mit dem Hinweis auf § 3 GG, in dem die Gleichheit von Mann und Frau geregelt ist, zudem ist im Zusatz der Vermerk und ganz klare Regierungsauftrag niedergeschrieben, dass bei Unstimmigkeiten in einem Fall zwischen den Geschlechtern die Ministerin für Familie – ergo Frau v. d. Layen – Klarstellung zu betreiben hat! Auch hier kam ein Schreiben zurück, mit den zwei Hinweisen: „kein Handlungsbedarf“ und „man werde sich in laufende Verfahren nicht einmischen“!
Meine bitte an dem Kinderhilfswerk war genauso erfolglos – OK, ich bekam ein Bedauern!!!
Dann saß ich abends vor dem Fernseher und hörte wieder eine Nachricht: Kind von eigenen Eltern zu Tode geprügelt!!! (Dies war das 14. Kind dieser Art in diesem Jahr – sind mehr als 14 zuviel, denn die Dunkelziffer ist viel höher)
Daraufhin kam mir die Idee, dass wenn ich es alleine nicht schaffe, dann muss man dies zusammen schaffen! Und meldete deswegen bei den Lokalisten eine Gruppe mit dem Titel „getrennte Eltern“ an. Dort meldeten sich dann mehrer Personen mit ähnlichen Kuriositäten:

  1. einer hat mit seiner Freundin (nicht verheiratet) ein Kind bekommen, bevor er die Vaterschaft annehmen konnte verstarb seine Freundin und seit dem kämpft er um sein Kind. Das Jugendamt hat das Kind jetzt bei Pflegeeltern untergebracht!
  2. eine Frau hat sich von ihrem Mann getrennt und relativ schnell einen neuen kennen gelernt, mit dem sie dann noch in der Scheidungsfase ein Kind bekam. Der Exehemann muss für dieses Kind zahlen und der leibliche Vater hat keinerlei rechte an seinem Kind!
  3. eine Frau wurde vom Jugendamt als gewalttätig und zu jung eingestuft! Deswegen solle sie sich in einer Heilanstalt untersuchen lassen. Dies tat sie auch. Die Untersuchungen zerstörten diese Vorwürfe. Dann wurde sie zu Gericht geladen und bekam das Sorgerecht entzogen. Seit dem kämpft sie, dass sie ihre Kinder zurückbekommt.

Ich könnte jetzt immer mehr aufzählen, aber allein diese Fälle zeigen enormen Handlungsbedarf in meinen Augen. Deswegen schaute ich mich um, wie man einen Verein aufbauen könne und fand auf der Homepage des Jugendamtes in München zwei Dinge, die Grundlage des Vereins und eine extreme Kuriosität!
Dort fand ich die von München ratifizierte UN-Konvention der Kinderrechte! Nun war mir genau klar, was man tun muss, nämlich anhand dieser UN-Konvention kämpfen! Diese gehören endlich mal so durchgesetzt, wie sie zu lesen sind – in Deutschland ist das leider nicht der Fall, erst recht nicht, wenn man es um die Belange der Kinder geht. Bei einer Trennung ist ein Kind meist nur ein Spielball des Rosenkrieges um den anderen zu verletzen und scheinbar vollkommen frei von Rechten! Vätern und Müttern wird hier durch etliche Vereine geholfen, aber wer hilft den Kindern???
Dann das kuriose: die UN-Konvention „Kriegskinder“ – dort steht als Passus des Jugendamtes dabei, dass dieser in den erst 6 Jahren der Gültigkeit dieser UN-Konvention es nicht geschafft hat, dies in Deutschland durchzusetzen!
Somit setzte ich mich hin und entwarf die Satzung zu dem Verein!

 



    © k.i.d.s. e.V. 2007 - designed by www.joyceland.de